Widderzwerge
Widderzwerge
1. Körperform und Typ
Der Körper ist kurz gedrungen mit schöner Rückenlinie, kurzem kräftigem Nacken ohne sichtbaren Hals, breitschultrig und einem breiten. gut abgerundeten Becken. Die Häsin ist etwas feiner als der Rammler und frei von Wammenansatz.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 1,00 Kg, das Normalgewicht 1,40 Kg und das Höchstgewicht 2,00 Kg
3. Fell
Das Fell ist sehr dicht in der Unterwolle mit einer guten, gleichmäßigen, nicht zu harten Begrannung. Die Haarlänge beträgt etwa 2 cm.
4. Kopf
Beide Geschlechter zeigen einen typischen, ausgeprägten Widderkopf, der kurz und kräftig ist. Er zeigt eine breite, gut entwickelte Schnauzpartie mit starken Kinnbacken, breiter Stirn und eine schöne Ramsnase.
5. Behang
Der Behang weist an den Ohrenansätzen ausgeprägte Wulste (Krone) auf und wird hufeisenförmig mit der Schallöffnung nach innen zum Kopf getragen. Die Ohren sind kräftig, fleischig und gut behaart, an den Enden schön abgerundet. Die Behanglänge beträgt 24 - 28 cm.
6. Farbe
Der am meisten vorkommende Farbenschlag ist Grau in den verschiedenen Abstufungen, wie bei den grauen Farbenschlägen der Riesen. Die Farbe wird nach denselben Richtlinien wie bei diesen Farbenschlägen bewertet. Aber auch alle anderen Farbenschläge, bis auf die Silberfarbigen, sind zugelassen. Hier wird die jeweilige Farbbeschreibung der Ausgangsrassen angewandt.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Schwache Kopfbildung, flache Wulste (Krone) schwebender Behang. Gestreckter Körper, langer Hals. Lockere Fellhaut. Farblich gelten die aufgeführten Mängel der zugelassenen Farbenschläge, bei den grauen Tieren, die bei den Riesengrau angeführten Farbfehler.
Schwere Fehler.
Fehlen des Widdertyps, Wammenansatz bei allen Tieren. Zeitweiliges Aufrechttragen eines oder bei der Ohren, Behanglänge weniger als 24 cm und mehr als 28 cm. Gänzlich schwarzer Kopf bei dunkel- und eisengrauen Tieren. Bei allen Farbenschlägen gelten die bei den Ausgangsrassen aufgeführten Fehler in der Farbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.
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