Thüringer
Thüringer
1. Körperform und Typ
Der Körper ist gedrungen mit breiter Brust- und Hinterpartie, die Rückenlinie schön geschwungen, hinten gut abgerundet. Der Kopf ist kurz, breit und dicht am Körper angesetzt. Die Ohren stehen straff aufrecht, sind fleischig, gut behaart, in der Größe zum Körper passend. Die Häsin ist im ganzen etwas feiner und möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gutgeformte Wamme zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,50 Kg, das Normalgewicht 3,40Kg und das Höchstgewicht 4,25 Kg
3. Fell
Das Fell ist mittellang, mit sehr dichter Unterwolle und gleichmäßiger, nicht zu harter Begrannung.
4. Deckfarbe
Die Deckfarbe ist gelbbraun. Das dunkelbraune Grannenhaar muß als rußiger Schleier auf der Decke liegen. Nach der Dichte der dunklen Grannen ergibt sich eine helle bis dunkle Deckfarbe. Den mittelfarbigen Tieren ist jedoch der Vorzug zu geben. Die Bauchfarbe ist dunkel, rußartig. Die Augen sind braun. Die Krallen sind dunkelhornfarbig.
5. Abzeichen
Die Maske, die nicht über die Augenhöhe reichen soll, ist ohne scharfe Abgrenzung stark rußartig ausgeprägt. Sie ist über dem Nasenrücken am dunkelsten. Ebenfalls ohne scharfe Abgrenzung sind die dunkelen, rußartigen Ohren und Läufe. Die Augen sind dunkel umgrenzt, die Kinnbacken rußig eingefaßt. Die Blume ist dunkel, sie läuft in einer helleren Spitze aus. An den Seiten und den Hinterschenkeln zieht sich ein breiter, rußiger Streifen hin, der umso besser ist je kräftiger er hervortritt.
6. Unterfarbe
Die Unterfarbe ist auf dem Rücken kräftig gelbrot und reicht tief bis zum Haarboden. An den dunklen Körperstellen ist die Unterfarbe cremefarbig.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Leichte Durchsetzung der Deckfarbe mit weißen Haaren, schwacher Rostanflug, schwache Schattierung, unklare, verwaschene Abzeichen, ganz dunkler Kopf, melierte Ohrenränder, schmale oder unreine, leicht durchsetzte Unterfarbe, leicht bläuliche Unterfarbe in den Abzeichen.
Schwere Fehler
Starke Durchsetzung mit weißen Haaren, fehlende Abzeichen, blaue oder gänzlich fehlende Unterfarbe auf dem Rücken, vollständiges Fehlen des rußigen Anfluges auf der Decke. Andere als die vorgeschriebene Augen- oder Krallenfarbe (weiße Krallen). Sonst wie allgemeine Bestimmungen.
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