Klein Schecken
Klein Schecken
1. Körperform und Typ
Der Körper ist gedrungen, walzenförmig, vorn und hinten gleich breit, mit ebenmäßig verlaufender Rückenlinie und hinten gut abgerundet. Der Kopf ist kurz und kräftig, dicht am Körper anliegend. Die Ohren sind fleischig, gut behaart und in der Länge zum Körper passend. Die Läufe sind kräftig und mittellang. Die Häsin ist im ganzen etwas feiner gebaut, möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gutgeformte Wamme zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,50 Kg, das Normalgewicht 3,00 Kg und das Höchstgewicht 4,00 Kg
3. Fell
Das Fell ist dicht und fein mit dichter Unterwolle und gleichmäßiger, nicht zu langer Begrannung.
4. Kopfzeichnung
Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein, mit beidseitig vollen Flügeln, die sich im Bogen bis über die Mundwinkel erstrecken und den Unterkiefer seitlich schmal einfassen. Der Schmetterlingsdorn auf der Mitte des Nasenrückens ist leicht abgerundet. Die Augenringe sollen in einem möglichst regelmäßigen, geschlossenen Streifen (rund oder oval) das Auge umrändern. Diese Umrandung darf weder die Farbe der Ohren, noch die Backenpunkte berühren. Die "Backenpunkte stehen frei unter den Augenringen. Die Ohrenzeichnung ist an der Wurzel scharf abgegrenzt.
5. Rumpfzeichnung
Die Rumpfzeichnung begreift den Aalstrich und die Seitenzeichnung. Der Aalstrich ist durchlaufend vom Genick bis zur Blumenspitze gleichmäßig breit (etwa 2 cm) die Seitenzeichnung besteht aus einzelstehenden, nicht zu großen Flecken (von etwa 2 cm Durchmesser), die beiderseits gleichmäßig verteilt sein sollen. Beiderseits sollen je 6 bis 8 Seitenflecken vorhanden sein. Flecken auf der Brust, auf dem Bauch und auf den Läufen bleiben unberücksichtigt.
6. Farbe
Zugelassen sind die Farbenschläge Schwarz-Weiß, Blau-Weiß und Havanna-Weiß. Die Grundfarbe ist weiß in Deck- und Unterfarbe. Die Zeichnungsfarbe soll rein sein ohne jegliche Durchsetzung mit andersfarbigen Haaren. Die Augenfarbe ist bei den schwarzweißen und havanna-weißen Tieren braun, bei den blau-weißen Tieren ist sie blaugrau. Die Krallen sind farblos (weiß).
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Größere Wamme bei Häsinnen, fleischfarbiger Lippenspalt, Zacken im Schmetterling, unschöner Dorn, einseitiges Fehlen der Unterkiefereinfassung, schwache Unterkiefereinfassung, zu breite unschöne Augenringe. Unreiner Kopf (Als unreiner Kopf werden eingestuft : unreine Ohrenansätze, leicht durchsetzte Augenringe, vereinzelte Spritzer am Kopf). Zackiger oder ungleichmäßiger Aalstrich. Unterbrechung des Aalstriches vom Genick bis zu den Schulterblättern oder von der Wurzel der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze (hier ist besonders zu beachten, dass die Unterbrechung am Haarboden gilt, da die Unterbrechung oft bis hinter das Schulterblatt in die Deckfarbe reicht, in Wirklichkeit aber um die ganze Haarlänge zurückliegt). Leicht am Aalstrich anhängende Seitenzeichnung. Anlage zur Kettenzeichnung. Als Anlage zur Kettenzeichnung gelten einerseits ein oder auf jeder Seite ein Kettenpunkt Als Kettenpunkt ist der Punkt zu betrachten der vom Nacken schräg zur der Seitenzeichnung führt. Punkte, die im Genick in der Nähe des Aalstriches (2 cm entfernt) liegen, sind nicht als Kettenpunkte, sondern als Ausläufer des Aalstriches zu betrachten. Leicht gelblicher Anflug in der Grundfarbe, kleine weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens, Seitenzeichnung leicht mit weiß durchsetzt.
Schwere Fehler
Ausgeprägte Wamme bei jungen Häsinnen. Unvollständiger Schmetterling, fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln. Gänzlich fehlende seitliche Unterkiefereinfassung, am Unterkiefer geschlossener Schmetterling, weiße Nasenspitze, reinweißer Lippenspalt. Sichtbare Unterbrechung des Aalstrichs im Bereich zwischen Schulterblättern und hochgelegter Blumenspitze. Fehlen eines oder beider Backenpunkte. Zusammenhängende Kopfzeichnung: Augenringe mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung, Zusammenhängen eines oder beider Backenpunkte mit den Augenringen. Doppelter Backenpunkt. Stark durchsetzte Abzeichen, mit Ausnahme des unteren Drittels der Ohren, nichtgeschlossener Augenring. Starkes Zusammenhängen des Aalstrichs mit der Seitenzeichnung. Fehlen eines Zeichnungsmerkmals. Weniger als drei Seitenpunkte auf einer Seite. Mehr als ein Kettenpunkt auf einer Seite. Andere als die vorgeschriebene Augen- und Krallenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.
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