Japaner
Japaner
1. Körperform und Typ
Der Körper ist walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, hinten gut abgerundet, die Rückenlinie ebenmäßig. Der Kopf ist kräftig und am Körper kurz angesetzt. Die Ohren sind fleischig, straff, gut behaart, aufrecht stehend und in ihrer Länge der Größe des Tieres angepasst. Die Häsin ist etwas feiner gebaut und möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zugelassen.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,75 Kg, das Normalgewicht 3,60 Kg und das Höchstgewicht 4,50 Kg
3. Fell
Das Fell ist mittellang, dicht, voll, weich mit viel Unterwolle, mit reichlichem Deckhaar und feiner Begrannung.
4. Kopf- und Ohrenzeichnung
Die Kopfzeichnung umfasst die Farbeinteilung schwarz und gelb an Kopf und Ohren. Als ideal gilt eine kreuzweise geteilte Kopf- und Ohrenzeichnung. Also linkes Ohr, rechte Kopfhälfte oder umgekehrt in der gleichen Farbe.
5. Rumpfzeichnung
Die Farben Schwarz und Gelb sind unregelmäßig über den ganzen Körper verteilt ohne dabei zu grobe Farbfelder zu bilden. Gefordert wird durchgehend oder versetzt die Streifenzeichnung. Als ideale Farbenverteilung der Rumpfpartie gilt das wechselseitige Zusammenstoßen der gelben und schwarzen Streifen auf dem Rücken. Vier gut abgegrenzte Farbfelder sollen mindestens auf jeder Seite vorhanden sein.
Tiere, die auf einer Seite nur drei, auf der anderen jedoch mehr als vier Farbfelder aufweisen, werden bewertet. Die Zeichnung von Brust und Vorderläufen soll mit der Kopf- und Ohrenzeichnung übereinstimmen, wobei schwarz und gelb kreuzweise versetzt seien. Am Bauch, an der Innenseite der Läufe und an der Unterseite der Blume sind weiße Stellen gestattet.
6. Farbe
Das Japanerkaninchen ist zweifarbig, schwarz-gelb. Die beiden Farben sollen sich kontrastreich voneinander abheben, durch gute Abgrenzungen der Farbfelder. Die einzelnen Streifen oder Flecken werden in der Farbe rein gewünscht, ohne starke Durchsetzung mit andersfarbigen Haaren. Die Farbfelder sollen in der Mitte eine satte, intensive Farbe mit gutem Glanz zeigen. Zulässig ist das hellste bis tiefste Gelb, Orange ist anzustreben. Die schwarze Farbe ist tiefglänzend. Die Bauchfarbe ist insgesamt etwas matter, glanzloser; grauer Anflug am Bauch ist zulässig. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe dunkel. An gelben oder geblümten Zehen sind hellhornfarbige Krallen zugelassen.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen
Leichte Fehler
Größere Wamme. Nicht kreuzweise geteilte, gefleckte oder geblümte Kopf- und Ohrenzeichnung, einfarbige Ohren, einfarbige Vorderläufe mit gleichzeitig einfarbiger Brust, unreine oder etwas große Farbfelder, gleichmäßige Zeichnung auf beiden Seiten des Körpers.
Schwere Fehler
Weiße Abzeichen an den sichtbaren oberen Körperteilen, am Kopf, an der Brust, sowie an den Läufen, einfarbiger Kopf mit beidseitig gleichfarbigen Ohren, andere als braune Augenfarbe, weiße Krallen, weniger als drei Farbfelder auf einer Seite, völlig durchsetzte Farbfelder.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen
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