Englische Schecken
Englische Schecken
1. Körperform und Typ
Der Körper ist leicht gestreckt, mit feinen Gliedmaßen, die eine mittelhohe Stellung ergeben. Die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. Der Kopf ist nicht so dicht am Rumpf angesetzt wie bei den kurzgedrungenen Rassen. Die Ohren sind fein, nicht zu fleischig, gut behaart in ihrer Länge zum Körper passend Die Häsin ist insgesamt etwas feiner als der Rammler und wammenfrei.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,00 Kg, das Normalgewicht 2,50 Kg und das Höchstgewicht 3,25 Kg
3. Fell
Das Fell ist knapp mittellang, dicht in der Unterwolle sowie fein und gleichmäßig begrannt.
4. Kopfzeichnung
Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling mit vollgerundeten Flügeln versehen, soll gut ausgeprägt sein, er umfasst den Oberkiefer bis zum Mundwinkel, fasst den Unterkiefer schmal ein. Der Schmetterlingsdorn auf der Mitte des Nasenrückens ist leicht abgerundet. Die Augenringe sind schmal geschlossen und gleichmäßig breit. Die oben am Augenring auftretende kleine Zacke gilt nicht als Fehler. Die Backenpunkte stehen frei, sind rund oder oval und nicht zu groß. Die Ohrenzeichnung ist an der Wurzel scharf abgegrenzt.
5. Rumpfzeichnung
Die Rumpfzeichnung besteht aus den beiderseitigen Ketten, der Seitenzeichnung und dem Aalstrich. Der Aalstrich beginnt im Nacken am Ohrenansatz und reicht ohne Unterbrechung, gleichmäßig breit etwa 2 cm, über den Rücken bis zur Blumenspitze.
Die Kettenzeichnung beginnt seitlich hinter den Ohrwurzeln im Nacken, verläuft fein punktiert, doppelreihig, schräg oder leicht gewölbt, bis zu den Flanken und stellt dort in größeren Punkten den Übergang zu den Seitenflecken her. Die Seitenflecken sind klein, einzeln freistehend und bedecken die Lenden- und Schenkelpartie. Etwa vorhandene Flecken an Brust, Bauch, Läufen und Unterseite der Blume bleiben unberücksichtigt.
6. Farbe
Zugelassen sind die Farbenschläge Schwarz-Weiß, Blau-Weiß und Thüringerfarbig-Weiß. Die Grundfarbe ist reinweiß in Deck- und Unterfarbe. Die Zeichnungsfarbe Schwarz soll glänzend tiefschwarz und frei von weißer Durchsetzung sein; die Unterfarbe ist sattblau, die Zeichnungsfarbe Blau ist ein volles Sattblau ohne Durchsetzung ; die Unterfarbe ist etwas heller. Die Zeichnungsfarbe der Thüringer ist gelblichbraun und mit einem rußigen Anflug versehen, der an den kurz behaarten Zeichnungsmerkmalen am Kopf (an Ohren und Nase) am stärksten in Erscheinung tritt. Die Ketten sind etwas heller getönt. Die Augen der Schwarz- und thüringerfarbig-weißen sind braun, die der blauweißen Tiere blaugrau. Die Krallen sind farblos (weiß) .
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Gezackter Schmetterling, unschöner Dorn, fleischfarbener Lippenspalt, einseitiges Fehlen der Unterkiefereinfassung. Ungleiche, große Augenringe. Unreine Ohrenansätze. Unreiner Kopf (Spritzer). Gezackter oder ungleichmäßiger Aalstrich, breiter oder schmaler Aalstrich, Unterbrechung des Aalstriches vom Genick bis zu den Schulterblättern oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze. Am Aalstrich leicht anhängende Seitenzeichnung, schwache, volle oder ungleichmäßige Seitenzeichnung. Schwache, einfache, kurze, breite, ungleichmäßig gehäufte oder stark senkrecht verlaufende Ketten. Unterbrechung der Ketten im Genick, feine oder grobe Ketten. Gelblicher Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weißen Haaren leicht durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder. Weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens. Leichte Abweichung der Zeichnungsfarbe.
Schwere Fehler
Unvollständiger Schmetterling wie fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln, gänzlich fehlende Unterkiefereinfassung, am Unterkiefer geschlossener Schmetterling, weiße Nasenspitze, weißer Lippenspalt. Ein- oder beidseitig anhängender Backenpunkt, Fehlen eines oder bei der Backenpunkte, doppelter Backenpunkt ein- oder beidseitig. Nicht geschlossener Augenring, zusammenhängender Augenring mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung. Sichtbare Unterbrechung des Aalstriches zwischen den Schulterblättern und der hochgelegten Blumenspitze; stark zusammenhängende Seitenzeichnung. Zusammenhängen der Seitenzeichnung mit dem Aalstrich. Beidseitig weniger als je 3 Kettenpunkte. Fehlen eines Zeichnungsmerkmales. Stark unreine, mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnung. Zweierlei Zeichnungsfarben. Weiße Flecken im Augenring, im Schmetterling oder in der Ohrenzeichnung. Andere als die vorgeschriebene Augen- und Krallenfarbe. Andere als die zugelassenen Zeichnungsfarben.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.
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