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Helle Großsilber

Englische Schecken

Dreifarben-Schecken

Dreifarben-Schecken

Dreifarben-Schecken (DFSch) Papillon rhénan

Dreifarben-Schecken (DFSch) Papillon rhénan
1. Körperform und Typ
Der Körper ist walzenförmig, leicht gedrungen, vorne und hinten gleich breit mit eben­mäßiger Rückenlinie, hinten gut abgerundet. Der Kopf ist kräftig und kurz am Körper anliegend. Die Ohren sind fleischig, gut behaart und in ihrer Länge der Größe des Tieres angepaßt. Die Läufe sind mittellang. Die Häsin ist im ganzen etwas feiner ge­baut und sei möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine gut geform­te Wamme zugelassen.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,75 Kg, das Normalgewicht 3,60 Kg und das Höchstgewicht 4,50 Kg
3. Fell
Das Fellhaar ist dicht, gleichmäßig, aber nicht zu lang begrannt.
4. Kopfzeichnung
Die Kopfzeichung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backen­punkten und den Ohren. Der Schmetterling ist gut ausgeprägt, setzt auf der Mitte des Nasenrückens mit dem leicht abgerundeten Dorn an, greift mit voll ausgebildeten Flügeln über die Mundwinkel hinaus und faßt auch den Unterkiefer schmal ein. Der nicht zu lange, schön abgerundete Dorn ist dem spitzen oder zu stumpfen, kleinen vorzuziehen. Die Augenringe sind geschlossen und möglichst gleich breit. Die runden oder ovalen Backenpunkte müssen vorhanden sein und freistehend. Die Ohren sind an der Wurzel scharf abgegrenzt. Alle Zeichnungsmerkmale des Kopfes müssen beide Farben, schwarz und gelb, aufweisen, nur die Backenpunkte dürfen einfarbig sein.
5. Rumpfzeichnung
Die Rumpfzeichnung wird gebildet vom Aalstrich und den Seitenflecken. Der Aalstrich soll gleichmäßig breit sein (etwa 2 cm) und vom Genick bis zur Schwanzspitze
durchlaufen. Die Seitenzeichnung besteht aus einzelstehenden, nicht zu großen Sei­tenflecken etwa 6 bis 8 auf jeder Seite, gleichmäßig auf Flanken und Schenkel ver­teilt. Brust-, Bein-, Bauchflecken und Unterseite der Blume bleiben unberücksichtigt. Ausläuferpunkte im Genick, in der Nähe des Aalstriches (maximal 2 cm entfernt), sind nicht als Kettenpunkte, sondern als Ausläufer des Aalstriches zu betrachten und gelten als leichte Fehler. Als Kettenpunkt ist der Punkt zu betrachten, der vom Nacken schräg zu der Seitenzeichnung führt. Aalstrich und Seitenflecken erscheinen in beiden Farben.
6. Farbe
Die Grundfarbe ist weiß. Die Zeichnungsfarben Schwarz und Gelb sollen möglichst scharf abgrenzen, rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt sein, Lack­schwarz und Orangengelb sind den blasseren Farben vorzuziehen. Zulässig ist Gelb vom hellsten Creme bis zum kräftigsten Orangenrot. Die Augen sind braun, die Kral­len farblos (weiß).
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Größere Wamme bei älteren Häsinnen. Gezackter Schmetterling, unschöner Dorn, fleischfarbener Lippenspalt, schwache seitliche Unterkiefereinfassung, ungleichmä­ßige, grobe Augenringe, unreiner Ohrenansatz, unreiner Kopf (Spritzer), Vorherrschen einer Zeichnungsfarbe in der Kopfzeichnung mit Ausnahme der Backenpunkte. Ge­zackter oder ungleichmäßiger, zu breiter oder zu schmaler Aalstrich, vom Genick bis zu den Schulterblättern oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumen­spitze unterbrochener Aalstrich, leicht mit dem Aalstrich zusammenhängende Sei­tenzeichnung, schwache, volle oder ungleichmäßige Seitenzeichnung, Anlage zur Kettenzeichnung, einerseits ein oder auf beiden Seiten des Körpers je ein freistehen­der Kettenpunkt. (Genickpunkte, die weniger als 2 cm vom Aalstrich entfernt sind, gelten nicht als Kettenpunkte.) Gelblicher Anflug in der Grundfarbe, verwaschene, unreine oder leicht mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenrän­der, weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und den Augenringen im Bereich des Augenringzackens.
Schwere Fehler
Unvollständiger Schmetterling, fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlings­flügeln, fehlende seitliche Unterkiefereinfassung, am Unterkiefer geschlossener Schmet­terling, weiße Nasenspitze, weißer Lippenspalt, an einer oder beiden Seiten anhängender Backenpunkt. Fehlen eines oder beider Backenpunkte, ein- oder beid­seitig doppelter Backenpunkt, nicht geschlossener Augenring, Zusammenhängen des Augenringes mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung. Fehlen einer Zeich­nungsfarbe in der Kopfzeichnung, mit Ausnahme der Backenpunkte. Unterbrechung des Aalstriches zwischen den Schulternblättern und der hochgelegten Blumenspit­ze, stark zusammenhängender Aalstrich mit der Seitenzeichnung, Sattel und Mantel­zeichnung, mehr als ein Kettenpunkt auf einer Seite, weniger als 3 Seitenflecke auf einer Seite, ein fehlendes Zeichnungsmerkmal, fehlende Zeichnungsfarbe in der Rumpf­zeichnung. Stark unreine, mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnung, weiße Flecken im Schmetterling, im Augenring, im Aalstrich oder in der Ohrenzeichnung. Andere als die vorgeschriebene Augen- oder Krallenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.

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